BERATUNGs-
sTELLEN

Wir beraten und unterstützen Sie bei allem, was mit Wohnung, Existenzsicherung/Einkommen und Antragsstellung bei Behörden zu tun hat.

Stationäre
Hilfe

Wir können obdachlose Menschen mit erhöhtem Hilfebedarf bei uns stationär aufnehmen.
Lassen Sie sich dazu beraten.

Ambulant begleitetes Wohnen

Wir helfen Ihnen auch in Ihrer eigenen Wohnung, wenn Sie mit vielen Dingen nicht mehr selbst klarkommen. Lassen Sie sich dazu beraten.

 
Gut zu wissen

„Niemand muss in Deutschland obdachlos sein“

Alle Menschen, die von Wohnungslosigkeit betroffen sind, erhalten Hilfe.
Egal, ob sie noch in einer Wohnung sind und Angst haben, sie zu verlieren oder ob sie schon obdachlos sind. Hilfen für Jugendliche und Familien bietet das Jugendamt.

 

In Pforzheim wenden Sie sich bitte an das Jugendamt unter:

07231-391415 (Soziale Dienste) oder

07231-393242 (Bereitschaftsdienst).

Im Enzkreis wenden Sie sich bitte an die zuständige Polizei.

 

Das Wichernhaus kann keine Tiere aufnehmen.

Die Aufnahme erfolgt i.d.R. getrennt nach Männern und Frauen.

Das Haus bietet in der stationären Hilfe Mehrbettzimmer an.

Die Einrichtung ist aktuell nicht barrierefrei.

 

Unsere Überzeugung

Wir sind der Überzeugung, dass jeder Mensch ein Recht auf ein sicheres Leben und eine Unterkunft hat. Wir sehen Probleme als Teil des Lebens und sind der Überzeugung, dass Probleme sich lösen lassen. Wir arbeiten mit vielen anderen Stellen zusammen, um möglichst jedem weiterhelfen zu können.

 

 
BERATUNGSSTELLEN

Es gibt bei uns eine Beratungsstelle für Menschen aus Pforzheim und eine

für Menschen aus dem Enzkreis. Beide Beratungsstellen haben ihr Büro im Wichernhaus, für den Enzkreis bieten wir auch Sprechzeiten an anderen Orten an.

Wir beraten Sie bei allem, was mit Existenzsicherung, Wohnung und Obdachlosigkeit zu tun hat.

Wir beraten Sie und helfen Ihnen bei Anträgen und Formularen, die mit Existenzsicherung zu tun haben. Wenn wir nicht weiterhelfen können, helfen wir Ihnen, passende Hilfe zu finden. Wir arbeiten mit Ihnen daran, Ihre Probleme und Ihr Leben wieder in den Griff zu bekommen.

 
STATIONÄRE HILFE

Wenn Sie keine Wohnung haben, können wir Ihnen in unserer stationären Einrichtung nach dem Sozialgesetzbuch SGB XII, §§67ff Unterkunft anbieten. Das bedeutet, dass Personen, bei denen besondere Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind, Leistungen zur Überwindung dieser Schwierigkeiten bekommen können, wenn sie aus eigener Kraft hierzu nicht fähig sind. Wir können Sie stationär aufnehmen und stellen alle Anträge mit Ihnen, damit die Hilfe bezahlt werden kann. Sie leben bei uns, sind mit allem Notwendigen versorgt und nehmen am Alltag unserer Einrichtung teil. Ein Sozialarbeiter oder eine Sozialarbeiterin unterstützt Sie dabei, Ihre Schwierigkeiten zu überwinden, damit Sie in die Lage kommen, wieder eigenständig zu leben.

 
AMBULANT BEGLEITETES WOHNEN

Wenn Sie in einer Wohnung oder einer Notunterkunft leben und Ihnen alles zu viel ist oder wenn Sie Angst haben, obdachlos zu werden, melden Sie sich bei uns. Wir prüfen mit Ihnen Ihre Situation, stellen alle notwendigen Anträge mit Ihnen, damit Ihre Hilfe bezahlt wird. Ein Sozialarbeiter oder eine Sozialarbeiterin ist für Sie zuständig und unterstützt Sie dabei, Ihre Schwierigkeiten zu überwinden und wieder eigenständig zu leben. Bei Bedarf vermitteln wir Sie auch an andere Stellen, wenn Sie andere oder weitere Hilfen brauchen.